Allgemeine Vertragsbedingungen

Diese Vertragsbedingungen finden auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, der knecht Sportreisen, Anwendung für von uns im eigenen Namen angebotene Pauschalreisen oder Einzelleistungen. Bei vermittelten Leistungen Dritter wie Pauschalreisen anderer Veranstalter oder Einzelleistungen wie Flugscheine, Billette, Mietwagen schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen anderen Unternehmen ab und wir sind nicht Ihre Vertragspartei.

  1. Anmeldung, Bestätigung, Bezahlung

Ihre Anmeldung ist für Sie verbindlich. Wir können nur Ihre eigenen Buchungen oder solche von uns ausgewählten Reisebüros annehmen. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung zustande. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages. Bei Erhalt der Rechnung/Bestätigung wird der Rechnungsbetrag innert 10 Tagen zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 2.2 einzufordern. Zusätzlich zu den im Katalog erwähnten Preisen kann Ihr Reisebüro eine Auftragsgebühr für Dossier-Bearbeitung und Reservation erheben.

  1. Änderungen der Buchungen oder Annullierung der Reise durch den Reisenden

2.1 Bei Namensänderungen, Benennung eines Ersatzreisenden, Änderungen der Reisedaten, gebuchten Nebenleistungen bis 30 Tage vor Abreisedatum erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person, höchstens CHF 150.– pro Auftrag, zuzüglich Telefon- und Telefaxspesen. Nach dieser Frist gelten die Annullierungsbedingungen von Ziffer

2.2. Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die Annullierungskostenversicherung gedeckt.

2.2 Annullieren Sie Ihre Reise bis 30 Tage vor Reiseantritt, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person, höchstens CHF 150.– pro Auftrag, zuzüglich Telefon- und Telefaxspesen. Die Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die Annullierungskostenversicherung gedeckt. Treten Sie später von der Reise zurück, müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullierungskosten in Prozenten des Rechnungstotales in Rechnung stellen: 29–21 Tage vor Abreise: 20% 20–14 Tage vor Abreise: 50% 13–7 Tage vor Abreise: 75% ab 6. Tag vor Abreise und bei Nichterscheinen: 100% Abweichende Annullierungskosten (z. B. Linienflüge) sind vorbehalten.

2.3 Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer eingeschriebenen Mitteilung bei uns oder dem vermittelnden Reisebüro; beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

  1. Annullierungskosten- und SOS-Rückreiseversicherung

Eine Annullierungskosten- und SOS-Rückreiseversicherung ist nicht in den Pauschalpreisen eingeschlossen und ist Sache des Teilnehmers. Die detaillierten Leistungen einer solchen Versicherung entnehmen Sie bitte dem Versicherungs- ausweis.

  1. Einreise-, Zoll- und Gesundheitsformalitäten

Für das Einhalten der Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte usw.) sind Sie selber verantwortlich. Bitte überprüfen Sie die Reiseunterlagen vor Ihrer Abreise auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit.

  1. Flüge

Alle Flugreisen werden in der Touristenklasse durchgeführt. Wir und die beigezogenen Fluggesellschaften behalten uns das Recht zu Flugplanänderungen, Einsatz anderer als der vorgesehenen Flugzeugtypen und den Beizug anderer als den angegebenen Fluggesellschaften ausdrücklich vor. Die Änderung des Fluggerätes oder der Fluggesellschaft stellt keine Programmänderung dar. Die Flughafen- und Sicherheitstaxen sind nicht im Pauschal- preis Inbegriffen.

  1. Programm- und Preisänderungen

6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (ein- schliesslich der Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, usw.) oder der Einführung einer Gebühr zur Sicherstellung der Kundengelder nach dem Bundesgesetz über Pauschal- reisen
c) Wechselkursänderungen; oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer). Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Die Preiserhöhung wird bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vorgenommen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.

6.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn. Wir behalten uns das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten, usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden. Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich (eingeschriebener Brief) zurücktreten. Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;
c) oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich bekannt geben, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rück- erstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).

  1. Reiseabsage durch knecht Sportreisen

7.1 Gruppengrösse
Für unsere Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wenn diese nicht erreicht wird, behalten wir uns das Recht vor, die Reise spätestens 30 Tage vor Reise- antritt entschädigungslos abzusagen. Diese Frist beträgt bei 2-, 3- und 4-tägigen Reisen 14 Tage, bei Tagesfahrten 7 Tage.

7.2 Zwingende Gründe
Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien, usw. die sichere Durchführung der Reise verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich.

7.3 In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

  1. Programmänderungen

Ausfall von Leistungen während der Reise Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemühen wir uns, eine gleichwertige Ersatzleistung/Alternative anzubieten. Sollte das Programm durch die Programmänderung einen objektiven Minderwert auf weisen, vergüten wir Ihnen diesen. Führen unvorhergesehene notwendige Programmänderungen zu Zusatzkosten, weil unverschuldeterweise keine gleich- wertige Ersatzleistung oder gleichwertige Rückbeförderungsmöglichkeit gegeben ist und die Massnahme im objektiven Interesse des Kunden erfolgte, gehen diese Zusatzkosten zu Lasten des Kunden. Während der Reise steht Ihnen ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemessene Alternative geboten werden kann oder Sie aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ab- lehnen.

  1. Reiseabbruch durch den Kunden

Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden. Allfällige Mehrkosten (z. B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft Ihnen unsere Reiseleitung bei der Organisation Ihrer Rückreise.

  1. Reiseabbruch durch knecht Sportreisen

Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, usw. uns zum Abbruch der Reise zwingen, vergüten wir Ihnen den objektiven Wert der nicht erbrachten Leistungen. Allfällige Zusatzkosten (z. B. Rücktransport) müssen Ihnen belastet werden, sofern die Wahl einer teureren Ersatzleistung in Ihrem Interesse gelegen hat (z. B. Linien- anstelle Charterflug).

  1. Beanstandungen

11.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserer Reiseleitung unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.

11.2 Die Reiseleitung, wird bemüht sein, innert einer der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung bestätigen. Diese ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen oder ähnliches anzuerkennen. Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung eingehen und Sie verlieren jegliche Rechte gegenüber uns.

  1. Geltendmachung einer Forderung gegenüber knecht Sportreisen

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Reiseende schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung und allfällige Beweis- mittel beizulegen. Sollten Sie Ihre Forderungen nicht innert 30 Tagen nach vereinbartem Reiseende geltend machen, sind diese Ansprüche verwirkt.

  1. Haftung von knecht Sportreisen

13.1 Allgemeines
Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, soweit es der Reiseleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und uns oder den Leistungsträger ein Verschulden trifft (zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 13.2).

13.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
13.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so können wir uns auf diese berufen und haften nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen sowie nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr und im Eisenbahnverkehr).
13.2.2 Haftungsausschlüsse Wir haften nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.
13.2.3 Personenschäden, Unfälle usw. Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schädigungen durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vor- behalten bleiben die Haftungsbeschränkungen internationaler Abkommen und nationale Gesetze (Ziff 13.2.1).
13.2.4 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschaden, usw.) Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeter Weise verursacht haben. Diese Haftung von uns ist auf maximal den doppelten Reisepreis beschränkt. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.
13.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw. Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegen- stände nicht im unbewachten Bus oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Wir haften nicht für Diebstahl, Verlust, Beschädigung usw.
13.2.6 Bus-, Zugs- und Flugpläne Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung des Flugraumes, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen können Verspätungen auftreten, ln all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

13.3 Veranstaltungen während der Reise
knecht Sportreisen lehnt Haftungsansprüche aus Schäden und Unfällen ausdrücklich ab, die anlässlich der Teilnahme an einem vor Ort gebuchten, im Pauschalangebot der knecht Sportreisen nicht enthaltenen Angebot verursacht werden. 13.4 Vertragliche und ausservertragliche Haftung Die Haftungsbestimmungen gelten sowohl für die vertragliche wie die ausservertragliche Haftung. Dies gilt insbesondere für die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse.

  1. Sicherstellung der Kundengelder

Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Pauschalreisen sind die Kundengelder im Rahmen dieses Gesetzes sichergestellt.

  1. Ombudsmann

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmanns lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8800 Thalwil.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
16.2 Für Klagen gegen San-Siro-Reisen / knecht Sportreisen wird der ausschliessliche Gerichtsstand 5210 Windisch vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in 5210 Windisch einklagen.

  1. Mehrwertsteuer

In den Preisen sind 8% Mehrwertsteuer für den Inlandanteil inbegriffen.